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   VGH Bayern, 10.12.2018 - 14 ZB 18.208   

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VGH Bayern, 10.12.2018 - 14 ZB 18.208 (https://dejure.org/2018,42406)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2018 - 14 ZB 18.208 (https://dejure.org/2018,42406)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 14 ZB 18.208 (https://dejure.org/2018,42406)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG.
    Keine ungerechtfertigte Benachteiligung durch sofortige Kürzung der Versorgungsbezüge bei vorzeitig aufgrund des Personalanpassungsgesetzes oder des Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetzes in den Ruhestand getretenen Soldaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Keine ungerechtfertigte Benachteiligung durch sofortige Kürzung der Versorgungsbezüge bei vorzeitig aufgrund des Personalanpassungsgesetzes oder des Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetzes in den Ruhestand getretenen Soldaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    S. § 55c Abs. 1
    Zur Vereinbarkeit des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG mit Art. 3 Abs. 1 GG (im Anschluss an OVG NW, B.v. 13.2.2018, 1 A 2517/16, juris)

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten wegen Versorgungsausgleichs;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 14 ZB 18.208
    Auf der Grundlage der zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 GG vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich bereits im Zulassungsverfahren eine Verletzung dieses Grundrechts verneinen (ebenso OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 36), zumal dem Gesetzgeber ein besonders großer Gestaltungsspielraum zukommt, wenn die jeweils Betroffenen die Anwendung der Vorschrift durch Gebrauchmachen von einer Wahlmöglichkeit beeinflussen oder gar ausschließen können (OVG NW, B.v. 13.2.2018 a.a.O. Rn. 21 f. m.w.N.).

    Unabhängig davon spricht gegen eine Klärungsbedürftigkeit auch, dass innerhalb der bislang vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Ergebnis einheitlich (vgl. zu diesem Kriterium Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2018, § 124 Rn. 30 und Pietzner/Buchheister in Schoch/Schneider/Bier a.a.O. § 132 Rn. 37 m.w.N.) eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG verneint wird (vgl. die vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen des VG Aachen, U.v. 13.10.2016 - 1 K 1935/15 - juris Rn. 16 ff.; VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 56 ff.; siehe auch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - (juris), auf den die Beklagte bereits im ihrem Schreiben vom 16.2.2018 hingewiesen hat).

    Auch insoweit besteht ein besonders großer gesetzgeberischer Spielraum angesichts der Freiwilligkeit der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen nach den besagten beiden Gesetzen (OVG NW, B.v. 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 26, 36), die gleichzeitig den entscheidenden Unterschied zwischen den beiden Gruppen und die Rechtfertigung für deren unterschiedliche Behandlung darstellt.

  • VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 5039/17

    Kürzung von Versorgungsbezügen für in den Ruhestand versetzte Soldaten

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 14 ZB 18.208
    Unabhängig davon spricht gegen eine Klärungsbedürftigkeit auch, dass innerhalb der bislang vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Ergebnis einheitlich (vgl. zu diesem Kriterium Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2018, § 124 Rn. 30 und Pietzner/Buchheister in Schoch/Schneider/Bier a.a.O. § 132 Rn. 37 m.w.N.) eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG verneint wird (vgl. die vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen des VG Aachen, U.v. 13.10.2016 - 1 K 1935/15 - juris Rn. 16 ff.; VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 56 ff.; siehe auch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - (juris), auf den die Beklagte bereits im ihrem Schreiben vom 16.2.2018 hingewiesen hat).

    Unabhängig davon hat das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass ein Unterschied zwischen beiden Gruppen jedenfalls insoweit besteht, als erstere die Vorteile einer kürzeren Dienstzeit nutzen konnten, die letzteren gerade verwehrt blieben (UA S. 14; ebenso VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 50).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 14 ZB 18.208
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 14 ZB 18.208
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 14 ZB 09.422

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Befreiung von

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 14 ZB 18.208
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage im konkreten Rechtsstreit klärungsfähig, insbesondere entscheidungserheblich ist, dass diese Frage sich als klärungsbedürftig, insbesondere nicht schon höchst- oder obergerichtlich geklärt und nicht direkt aus dem Gesetz zu beantworten erweist und dass ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 28.7.2010 - 14 ZB 09.422 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 14 ZB 18.208
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 14 ZB 18.208
    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren sowie deren (2.) Klärungsfähigkeit, (3.) Klärungsbedürftigkeit und (4.) allgemeine Bedeutung darlegen (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Aachen, 13.10.2016 - 1 K 1935/15

    Versorgungsausgleich; Kürzung; Aussetzung; besondere Altersgrenze; Ruhestand;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2018 - 14 ZB 18.208
    Unabhängig davon spricht gegen eine Klärungsbedürftigkeit auch, dass innerhalb der bislang vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Ergebnis einheitlich (vgl. zu diesem Kriterium Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2018, § 124 Rn. 30 und Pietzner/Buchheister in Schoch/Schneider/Bier a.a.O. § 132 Rn. 37 m.w.N.) eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG verneint wird (vgl. die vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen des VG Aachen, U.v. 13.10.2016 - 1 K 1935/15 - juris Rn. 16 ff.; VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 56 ff.; siehe auch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - (juris), auf den die Beklagte bereits im ihrem Schreiben vom 16.2.2018 hingewiesen hat).
  • VG Aachen, 25.01.2019 - 1 K 1829/17

    Versorgungsausgleich; Kürzung; Aussetzung; besondere Altersgrenze; Ruhestand;

    Hieran wird nach nochmaliger Überprüfung und unter Berücksichtigung der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 A 2517/16 -, juris, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 14 ZB 18.208 -, juris - festgehalten.
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